Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sponsoring

1. GELTUNGSBEREICH
  1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sponsoring regeln das Vertragsverhältnis zwischen Kindertageseinrichtungen (im Folgenden „Einrichtung“) und der Kinderschritte Foto und Service GmbH, Friedhofstr. 30, 63500 Seligenstadt (im folgenden „Kinderschritte“). Abweichende Bedingungen der Einrichtung werden nicht anerkannt, es sei denn, Kinderschritte stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
     
  2. Das Sponsoring-Angebot von Kinderschritte richtet sich ausschließlich an Kindertageseinrichtung wie Kinderkrippen, Tagesmütter und Krabbelgruppen für Säuglinge und Kleinkinder bis zu drei Jahren sowie Kindertageseinrichtungen für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung.
2. Vertragsschluss
  1. Die Einrichtung kann einen Antrag auf Sponsoring über die Website von Kinderschritte stellen. Dabei sind alle Pflichtfelder auszufüllen. Die antragstellende Person bestätigt mit Absenden des Antrags, dass sie zu einem Vertragsabschluss unter den Bedingungen dieser AGB beauftragt bzw. berechtigt ist. 
     
  2. Kinderschritte bestätigt den Eingang des Sponsoring-Antrags per E-Mail und prüft diesen.
     
  3. Nimmt Kinderschritte den Sponsoring-Antrag der Einrichtung an, wird der Vertragsschluss per E-Mail bestätigt.
     
  4. Kinderschritte ist berechtigt, den Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
     
3. LEISTUNGEN DER EINRICHTUNG
  1. Kinderschritte sendet der Einrichtung ca. 6 Wochen vor der Durchführung einer Fotoaktion in der Nähe der Einrichtung eine Einladung per E-Mail mit den Einzelheiten der Fotoaktion. Im Anhang dieser E-Mail befindet sich ein Einladungsaushang sowie ein Flyer zu dieser Fotoaktion als PDF-Dokumente.
     
  2. Die Einrichtung verteilt die erhaltene Einladung umgehend (wenn vorhanden) über ihre gängigen Kommunikationskanäle (E-Mail-Verteiler, WhatsApp-Gruppen, Social-Media-Kanäle, Website, etc.) an die Eltern der in der Einrichtung betreuten Kinder.
     
  3. Die Einrichtung druckt außerdem umgehend den Einladungsaushang aus und hängt in vor Ort für die Eltern gut sichtbar aus. Zusätzlich oder alternativ druckt die Einrichtung den Einladungsflyer in ausreichender Stückzahl zur Verteilung an die Eltern aus. 
4. LEISTUNGEN VON KINDERSCHRITTE
  1. In der Einladung per E-Mail und auf dem Einladungsaushang und dem Flyer wird Kinderschritte prominent eine der Einrichtung eindeutig zugeordnete ID aufführen.
     
  2. Die durch die Einrichtung geworbenen Kunden können bei einer Bestellung im Kinderschritte Webshop diese Einrichtungs-ID angeben.
     
  3. Handelt es sich um eine qualifizierte Bestellung, wird der Einrichtung 5% des qualifizierten Umsatzes inkl. MwSt. gutgeschrieben.
     
  4. Als qualifizierte Bestellung gilt eine Bestellung über die Nutzungsrechte von mindestens 10 Aufnahmen.
     
  5. Als qualifizierter Umsatz gilt der Nettobetrag (ohne MwSt.) für die Nutzungsrechte an den bestellten Aufnahmen. Umsätze für Fotoprodukte, CD-ROM, Download- und Archivierungsgebühren sowie Versandkosten zählen nicht zum qualifizierten Umsatz.
     

 

5. ABRECHNUNG DES GUTHABENS
  1. Kinderschritte wird jeweils zum 15. des Folgemonats eines Quartals eine Abrechnung über die 5% Guthaben für alle im abgelaufenen Quartal angefallenen qualifizierten Umsätze durchführen.
     
  2. Kinderschritte wird dem angegebenen Gutschriftempfänger per E-Mail eine Gutschrift mit Angabe des Nettoguthabens, der gesetzlichen MwSt. und dem Auszahlungsbetrag zusenden.
     
  3. Kinderschritte wird das Guthaben unverzüglich nach Erstellung der Abrechnung auf das angegebene Bankkonto unter Angabe der Gutschriftnummer überweisen.
6. KÜNDIGUNG
  1. Sowohl Kinderschritte als auch die Einrichtung oder ihr Träger kann diesen Vertrag schriftlich (auch per E-Mail) ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
     
  2. Alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung aufgelaufenen Guthaben werden noch zum regulären Abrechnungszeitpunkt abgerechnet, gutgeschrieben und überwiesen.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  1. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
     
  2. Sofern es sich bei der Einrichtung bzw. Ihrem Träger um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen der Einrichtung bzw. ihrem Träger und Kinderschritte der Sitz von Kinderschritte.
     
  3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.